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Verfahren

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Sonderabfall erfordert zum einen genaueste Kenntnis der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Abfallstoffe, zum anderen die adäquate technische Ausstattung zu deren umweltgerechten und wirtschaftlichen Behandlung und Entsorgung. Entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes lautet unser oberster Leitsatz dabei Verwerten vor Beseitigen Grundlage zur Festlegung des jeweils zu wählenden Verfahrens ist eine detaillierte Laboranalyse, die weitere Prüfung von Behandlungs- sowie Wiederverwertungsmöglichkeiten, die Wirtschaftlichkeitsberechnung der infragekommenden Verfahren und nicht zuletzt Untersuchungen über die Möglichkeiten zu Anpassungen in den Produktionsprozessen Ihres Betriebes, um das Lagern von Abfällen ganz oder teilweise zu vermeiden.

 

Ist der stofflichen oder energetischen Verwertung der Vorzug zu geben, prüfen wir den für Sie wirtschaftlichsten Weg. Kontrakte mit bewährten, behördlich genehmigten und überwachten Partneranlagen gewährleisten sowohl ein effektives Recycling wie auch die ökologisch sinnvolle Verwertung beispielsweise als Ersatz- bzw. Sekundärbrennstoff.

 

Nicht zur Verwertung geeignete Abfallstoffe führen wir ordnungsgemäß zugelassenen (End)Entsorgungsanlagen zu.

 

Oftmals ist es erforderlich oder nützlich, Abfallstoffe vor ihrer Verwertung oder Beseitigung einer Vorbehandlung zu unterziehen. Mit unserer nach BImSchV-genehmigten chemisch-physikalischen Behandlungsanlage sind wir in der Lage, die Stoffe zu

  • trennen / filtern
  • entgiften / neutralisieren
  • konditionieren
  • entwässern / trocknen
  • hygienisieren

bevor wir sie ihrer endgültigen Verwendung zuführen.
Mit unserem Labor stellen wir die laufende Eingangskontrolle und Analytik gemäß der Eigenkontrollverordnung sicher.

Ihre Ansprechpartner

Standort Saarlouis & Luxembourg

Hans Haffner

Dipl.-Chemiker

Standort Leuna

Krimhild Rose

Dipl.-Ingenieur